August 2009

Artikel von uns im Tages-Anzeiger zum Thema Transparenz bei Tierversuchen

In einem Artikel im Tages-Anzeiger zeichnet der 'Tierschutzbeauftragte' der Hochschulen ein rosa Bild eines vollständig problemlosen Tierversuchsbetriebs an den Hochschulen. Dem mussten wir massiv widersprechen.

Dieser Artikel darf nicht unwidersprochen bleiben.

Nachdem der Tages-Anzeiger am 17.8.09 ein sehr ausgewogenes und realistisches Bild des heutigen Tierversuchswesens gebracht hat, stemmt der Beauftragte der Universitäten wieder die altbekannte heile Fassade dagegen. Er behauptet wie alle Forscherkreise, dass Transparenz herrscht und Tierversuche nur nach einem strengen, gerechten Bewilligungsverfahren durchgeführt werden dürfen. Die Transparenz kann jeder selbst überprüfen.

Versuchen Sie doch mal herauszufinden, was für und wie viele Tierversuche mit Primaten an den Schweizer Hochschulen durchgeführt werden. Oder wo in der Schweiz für was Versuche mit Hunden durchgeführt werden; im Jahr 2008 waren dies immerhin 4623 Hunde und 345 Primaten.

Als Vorstandsmitglied der Ärzte für Tierschutz kann ich aus Erfahrung sagen: es wird Ihnen nie gelingen.

Es ist zwar möglich, einzelne Tierversuche auszumachen über Publikationen oder auf den Homepages der Institute. Sie werden aber immer nur einen winzigen Bruchteil finden, da diese einerseits weltweit in irgendwelchen Journals zu irgendeinem Spezialgebiet publiziert werden können - oder auch gar nicht!

Bis heute kontrolliert niemand, ob alle Tierversuche irgendwo publiziert werden. Schon gar nicht, ob der Versuch im Nachhinein wirklich sinnvoll und notwendig war.

Somit besteht die realistische Gefahr, dass unerwünschte Ergebnisse schlicht unterschlagen werden. In der Humanmedizin ist diese Gefahr längst erkannt und behoben mit sogenannten Studienregistern. Wir hoffen, dass die derzeitige Revision der Tierversuchsstatistik diesen Missstand behebt; die Chancen stehen aber schlecht. Weiter wird die Einsichtnahme erschwert bis verunmöglicht durch das Amtsgeheimnis und den Datenschutz.

Auch die Behauptung, dass die Oeffentlichkeit konkrete Tierversuche einsehen könne, lade ich ein zu überprüfen.

Sie werden sich die allerwenigsten ansehen dürfen.

Schliesslich wird auf die sorgfältige Güterabwägung gepocht. Auch diese Behauptung ist nicht haltbar, wie für jedermann leicht nachzuvollziehen ist. Es gibt keine Tierversuchskommission, in der Tierschutzdelegierte auch nur annähernd 50% Stimmrecht hätten; sie sind immer in einer krassen Minderheit. In aller Regel beschränken sich die Kommissionen ausserdem darauf, die Gesetzeskonformität des Versuchs zu überprüfen (Aussagen von mir bekannten Kommissionsmitgliedern) oder die Versuchsbedingungen zu optimieren.

Der Versuchszweck wird nur in ganz wenigen Ausnahmefällen hinterfragt.

Von einer ausgewogenen Güterabwägung kann also heute keine Rede sein.

Es gibt somit heute bei den Tierversuchen in der Schweiz weder Transparenz noch eine ausgewogene Güterabwägung.

Dr. med. Markus Deutsch
FMH Innere Medizin
Vorstandsmitglied Aerztinnen und Aerzte für Tierschutz in der Medizin

Hier lesen Sie unseren Artikel als pdf