Dezember 2008

Bereits erteilte Tierversuchsbewilligungen werden in 22% der Fälle nicht benutzt - wie wichtig kann da der Tierversuch wirklich gewesen sein??

Gemäss der Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Veterinärwesen bvet wurden im Jahr 2007 von 3075 erteilten Bewilligungen 678 nicht genutzt, also die Tierversuche nicht durchgeführt - obwohl zuvor die Forscher in ihrem Gesuch behauptet hatten, dass die geplanten Tierversuche so wichtig seien, dass das Leiden und schliesslich der Tod der Versuchstiere gerechtfertigt seien und obwohl diese Tierversuche durch alle Bewilligungsinstanzen abgesegnet worden waren!

Gemäss der Tierversuchsstatistik des Bundesamtes für Veterinärwesen bvet wurden im Jahr 2007 von 3075 erteilten Bewilligungen 678 nicht genutzt, also 22% der Tierversuche nicht durchgeführt - Dies obwohl:

1. Zuvor die Forscher in ihrem Gesuch behauptet hatten, dass die geplanten Tierversuche so wichtig seien, dass das Leiden und schliesslich der Tod der Versuchstiere gerechtfertigt sind!
2. Das zuständige Veterinäramt die Versuche gutgeheissen hatte und somit den Forschern zugestimmt hatte.
3. Die kantonale Tierversuchskommission ebenfalls dem Zweck und der Durchführung zugestimmt hatte.

Wenn die Forscher den Versuch dann trotz erhaltenen Bewilligungen nicht durchführten, dann kann das (von Ausnahmen abgesehen) nur heissen, dass sie ihre eigenen Versuche in 22% der Tierversuche plötzlich doch nicht mehr so wichtig fanden.

Dies wiederum heisst, dass diese Versuchstiere praktisch nur durch Zufall und die Verzögerung durch die Bewilligungsverfahren nicht den Leiden des Tierversuchs ausgesetzt wurden.

Weiter heisst dies aber auch, dass die Kontrollinstanzen die Unnötigkeit dieser Versuche nicht erkannt haben oder nicht erkennen konnten und unnötige Versuche nicht verhindert haben.

Und dies wiederum beweist, dass man die Arbeit der Kontrollinstanzen wesentlich ausbauen und erleichtern muss.

Dies indem man ihnen qualifiziertes Personal mit genügend Zeit für diese anspruchsvolle Aufgabe zur Verfügung stellt. Heute muss diese anspruchsvolle und zeitraubende Tätigkeit meist als 'Hobby' neben einem Hauptberuf und unentgeltlich durchgeführt werden! 

Das heisst aber auch, dass man ihre Arbeit nicht durch das Amtsgeheimnis weiter erschweren und teils verunmöglichen darf

Heute verbietet ihnen das Amtsgeheimnis, mit anderen Forschern über ein anstehendes Gesuch zu sprechen.

Oder auch nur zu erfahren, ob gleichartige Tierversuche anderswo in der Schweiz noch geplant sind oder gerade durchgeführt werden.

Die Gesuche wären alle beim Bundesamt für Veterinärwesen für die Tierversuchsstatistik erfasst, dürfen aber nur als Zusammenfassung und nicht im einzelnen eingesehen werden, nichteinmal von Tierversuchskommissionsmitgliedern!