April 2017

Botox-Tests an Mäusen

Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Unternehmen Eisai und Ipsen, ihre Botox-Versuche an Mäusen umgehend zu stoppen und alternative Prüfverfahren einzuführen.

Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Unternehmen Eisai und Ipsen, ihre Botox-Versuche an Mäusen umgehend zu stoppen und alternative Prüfverfahren einzuführen. Nach wie vor sterben hunderttausende Mäuse in grausamen Tests für Botulinumtoxin, besser bekannt als Botox. Seinen Protest äußerte der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen einer Botox-Aktionswoche vom 18. bis 22. Juli 2016. Gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund beteiligten sich auch andere Organisationen an der Aktionswoche der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), einer Allianz europäischer Tierschutzorganisationen gegen Tierversuche. Der Deutsche Tierschutzbund ruft online unter URL:

www.tierschutzbund.de/botox-boykott zum Protest gegen die beiden Hersteller auf. Das japanische Unternehmen Eisai, mit Firmensitzen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Schweiz und Spanien, lässt seine Produkte nach wie vor im Tierversuch testen. Das deutsche Auftragslabor LPT in Hamburg erhielt beispielsweise eine reguläre Erlaubnis, um ein Eisai-Botox-Produkt zu prüfen – an 60.000 Mäusen im Jahr 2014 und an 30.000 im Jahr 2015. Auch das in Großbritannien angesiedelte Unternehmen Ipsen nutzt nach wie vor Mäusetests für seine Produkte. Jede Produktionseinheit Botox wird dabei im sogenannten LD50-Test geprüft. Gruppen von Mäusen bekommen dabei verschiedene Dosen Botox in die Bauchhöhle injiziert, um die Dosis zu ermitteln, welche 50 Prozent der Tiere tötet. Dieses Prozedere ist mit enormem Leid verbunden: Die Mäuse ersticken langsam durch die Lähmung ihrer Atmungsmuskulatur. Einige Hersteller von Botox zeigen dagegen bereits, dass es auch ohne Tierversuche geht: Beharrliche öffentliche Proteste hatten dazu geführt, dass die Unternehmen Allergan und Merz seit 2011 bzw. 2015 anstelle von Tierversuchen Tests mit menschlichen Zellen nutzen. Botox, das in geringem Umfang auch für medizinische Zwecke zum Einsatz kommt, ist vor allem für seine kosmetische Anwendung zur Reduzierung von Falten bekannt. Obwohl die EU seit 2013 verbietet, Kosmetika zu produzieren oder zu importieren, die an Tieren getestet wurden, gilt dieses Verbot nicht für Botox. Der Grund ist ein Schlupfloch im Gesetz: Bei Botox handelt es sich um ein Produkt, dass injiziert und nicht auf die Haut aufgetragen wird, weshalb es sich nach gesetzlicher Definition nicht um ein kosmetisches Produkt handelt.


Quelle: TIERethik