Dezember 2015

Kritische Bewertung des Regierungsratsentscheids vom 10.12.2015 die Affenversuche von ETH und Uni Zürich zuzulassen

Lesen Sie die Argumente des Regierungsrats und unsere Gegendarstellung in einer kleinen Tabelle


Text des Regierungsratsentscheid

Unsere Bewertung

 

 

„..es werde auf jede zwangsweise Einwirkung auf das Tier verzichtet“

Diese Aussage wird widerlegt von der Aussage im nächsten Kasten: Die Tiere können nur durch Durstenlassen zum Mitmachen gezwungen werden.

„Dazu ist es notwendig, die ausserhalb der Versuche mögliche Wasseraufnahme zu limitieren“

Dies beweist, dass die Tiere sich nicht freiwillig in den Primatenstuhl setzen und den Kopf fixieren lassen.

„Rund alle acht Monate erhalten die Tiere neun Tage «Ferien», in denen keine Arbeitsses-sionen stattfinden und Wasser ad libitum zur Verfügung steht. Freier Zugang zum Wasser ist überdies am Wochenende von Freitagabend bis Sonntagmorgen gewährt.“

Nur am Wochenende trinken dürfen wenn man Durst hat…

Dies muss jeder selbst nachfühlen.

 

„Nach Auffassung der Tierversuchskommission sei durch den vorliegenden Tierversuch nicht nur ein erheblicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, sondern werde auch von einem deutlichen Mehr der Mitglieder der spätere Anwendungsnutzen als sehr hoch eingestuft und als «praktisch garantiert eingeschätzt“

Hier ist davon auszugehen, dass diese Einschätzung von befreundeten Forscherkollegen kommt und ein Parteigutachten ist.

Die von den Aerzten für Tierschutz angefragten Aerzte und Psychiater konnten jedenfalls keinen absehbaren Nutzen dieses Versuchs für die Psychotherapie insbesondere von Schizophrenie erkennen.

 

„Erkenntnisgewinn…praktisch garantiert“

Diese Aussage, dass bei einem Versuch an Affen (nicht Menschen), ohne Schizophrinie, mit einem visuellen Test zur Entwicklung eines mathematischen Modells, Erkenntnisse für die Schizophrieniebehandlung ‚praktisch garantiert‘ sind ist reine Hochstapelei und würde kein seriöser Wissenschaftler je machen.

„Es geht nicht an, den Wert der Versuchsergebnisse für die Grundlagenforschung durch den Hinweis auf die Ungewissheit einer konkreten Anwendbarkeit zu relativieren“

Wenn man bei keinem Versuch mehr sagen darf, dass kein konkreter Nutzen absehbar ist, da man ja nie wissen könne ob nicht vielleicht doch mal was brauchbares rauskommt, dann schafft man die Kategorien Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Forschung gleich ganz ab.

Somit wäre dann automatisch jeder Versuch potentiell auch für den Menschen sehr wertvoll und somit immer erlaubt.

Da machen es sich die Tierversuchsforscher etwas gar einfach…

Dr. med. Markus Deutsch

für den Vorstand der Aerztinnen und Aerzte für Tierschutz in der Medizin