März 2015

Zusammenstellung der Argumente der Befürworter und Gegner der geplanten Affenversuche von ETH und Uni Zürich 2014

Aus der Diskussion der geplanten Affenversuche von ETH und Zürich mit Vertretern der Fakultät haben wir eine Zusammenstellung der verschiedenen Argumente und Positionen erstellt, die Sie hier finden.
Weitere Informationen zu diesen Affenversuchen finden Sie in früheren 'News'-Beiträgen.


Argumente der Befürworter der Affenversuche

Argumente der Affenversuchsgegner

Grundlagenforschung ist nicht zu trennen von der später folgenden angewandten Forschung und deshalb müssen auch in der Grundlagenforschung Affenversuche erlaubt sein.

Bei einer Gleichstellung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung wären automatisch alle Tierversuche auch erlaubt, die heute nur nach strenger Güterabwägung für ein konkret anvisiertes relevantes Forschungsziel erlaubt werden.

Belastende Tierversuche an höheren Tieren dürfen aber unserer Ansicht nach höchstens bewilligt werden, wenn ein konkret angestrebtes Ziel von höchster Wichtigkeit derzeit nicht anders erreicht werden kann, zB Entwicklung einer Therapie für Ebola.

Tierversuchsgegner sind auch Gegner von Fortschritt und Forschung.

Man darf nicht der Menschheit bahnbrechende Erkenntnisse vorenthalten.

Auch die Aerzte für Tierschutz in der Medizin sind für Fortschritt und für Forschung, aber nicht für jede Forschung und nicht zu jedem Preis auf Kosten der Versuchstiere.

Wenn brilliante Forscher ihre Schaffenskraft der tierversuchslosen Forschung zur Verfügung stellen würden, dann würden sie ebenso bedeutende Fortschritte erreichen.

Die Affenversuche sind von der Tierversuchskommission genehmigt worden, die stellvertretend für die ganze Gesellschaft die Güterabwägung vorgenommen hat. Somit haben auch die Tierschützer diesen Entscheid zu respektieren.

In allen Tierversuchskommissionen sind bekanntermassen die Tierschützer immer in der Minderheit, sodass die Tierschutzvertreter nie die Ablehnung eines Entscheids innerhalb der Kommission bewirken können.

Die einzige Möglichkeit hierzu bietet ein juristischer Rekurs, der mit enormem personellem und finanziellem Aufwand verbunden ist und den sich die Tierschutzvertreter in den Kommissionen nur sehr selten leisten können.

Die geplanten Affenversuche von ETH und Uni Zürich eröffnen die lange ersehnte Möglichkeit, Schizophrenien viel besser behandeln zu können. Die heutige Behandlung bei Schizophrenie sei vielfach völlig unzureichend. Nur durch genauere Kenntnisse der Funktionsweise des Gehirns liessen sich bessere Therapien entwickeln. Diese Affenversuche seien somit eine grosse Hoffnung für Schizophreniekranke und sehnlichst erwartet..

Der massive Fortschritt in der Schizophreniebehandlung durch diese Affenversuche ist auch gemäss Rückfrage unsererseits bei verschiedenen Spezialisten reines Wunschdenken.

Nicht einmal die Forscher selbst erwähnen in ihrer ausgedehnten Publikation der letzten Versuche auch nur mit einem Wort einen auch nur möglichen Zusammenhang mit der Schizophreniebehandlung.

 

Nur mit diesen Versuchen kommen wir in der Schizophrenieforschung endlich weiter.

Das ist eine reine Behauptung. Es gibt immer veschiedene Möglichkeiten, ein bestehendes Problem anzupacken und ein Ziel zu erreichen. Tierversuche sind hierzu der ‚eingetrampelte‘ Pfad. Es gibt aber auch medizinische Fortschritte ohne Tierversuche.

Mit nur 3 Makaken (die in diesem Versuch eingeplant sind) könne somit ein so übergeordnetes Ziel erreicht werden.

Schon gar nicht bräuchte es nur 3 Makaken, sondern dieser Versuch würde so oder so eine grosse Zahl weiterer Versuche mit Makaken nach sich ziehen, bis man auch nur in die Nähe einer medizinisch-praktisch verwertbaren Erkenntnis kommt.

Somit stehen wieder einmal enorme, wenig fundierte Versprechen einem sicheren Tierleid bei hochentwickelten Tieren gegenüber.

Das Bundesgericht hielt hierzu fest anlässlich des letzten abgelehnten Tierversuchsantrags der ETH für Affenversuche in der Neuroinformatik im Jahr 2008:

'Zu berücksichtigen sind deshalb nur die Erkenntnisse, welche mit dem beantragten Tierversuch zu gewinnen erhofft werden, und nicht das Resultat einer Kette von Tierversuchen.'

(2C_422/2008).