Transparenz und Amtsgeheimnis

Stimmbürger entscheiden über Tierversuche.
Steuerzahler finanzieren diese zu weiten Teilen.
Dass Stimmbürger und Steuerzahler sich somit über Tierversuche gut müssen informieren können liegt auf der Hand.
"Secrecy Protects Profits, Transparency Protects Lives"
Dem wird auch Rechnung getragen mit dem Bundesgesetz über das Oeffentlichkeitsprinzip: «Danach hat jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Zugang entgegenstehen.»
Wie transparent ist der Tierversuchsbetrieb wirklich?
Von tierversuchsorientierten Forschenden selbst wird regelmässig behauptet, das Tierversuchswesen sei sehr transparent.
Wenn man dies überprüft, dann sieht es ganz anders aus.Die tierversuchsbasierte Forschung ist auf öffentliche Gelder angewiesen und ist sich der regelmässig wiederkehrenden Abstimmungen zum Thema Tierversuche bewusst. Sie hat deshalb ein vitales Interesse an der Öffentlichkeit.
Dementsprechend behauptet sie auch nicht nur sehr tierfreundlich, sondern auch sehr transparent zu sein. Sie hat eigens Organisationen geschaffen, deren Mitglieder sich zur Transparenz verpflichten, zB STAAR, Swiss Transparency Agreement on Animal Research oder BOARD24, die jedes Jahr einen Aktionstag machen, in dem jedes Institut seine 'Transparenz' verkündet, siehe nebenstehende Posts.
Sobald man etwas mehr über einzelne Tierversuche wissen will, stösst man aber schnell an die Grenzen dieser Transparenz.
Es gibt zwar in der Schweiz eine Tierversuchsstatistik. Sie vermittelt aber nur pauschale Summen wie zB Anzahl Versuche mit Mäusen an Universitäten im Jahr 2022. Sie lässt keinen Einblick in einzelne Tierversuche zu.
Dasselbe gilt beim verfügbaren Bericht über abgeschlossene Tierversuche.
Das Oeffentlichkeitsprinzip - wird in der Schweiz faktisch nicht erfüllt!
Das Oeffentlichkeitsprinzip erlaubt es, den Versuchsantrag zu einem bestimmten Versuch beim BLV anzufordern. Diesen erhält man auch, aber mit einer Wartezeit bei von uns angeforderten Versuchen von 6 Monaten und mit so vielen Schwärzungen, dass nicht mal für Aerzte erkennbar wird, wie der Versuch genau durchgeführt wurde oder was der genaue Gewinn dieses Versuchs hätte sein sollen. Genau die entscheidenden Passagen für die Beurteilung des Versuchs im Sinne einer Güterabwägung werden am ausgedehntesten geschwärzt mit Verweis auf Rechte wie geistiges Eigentum oder wirtschaftliche Interessen der Forscher. Ein Beispiel zu einem Affenversuch sehen Sie rechts. Genau bei so heiklen Versuchen, bei denen es einerseits um Affen geht und andererseits viel Geld ausgegeben wird, müsste die Transparenz am grössten sein für den Steuerzahler und Stimmbürger!
Der Schweizerische Nationalfonds finanziert Affenstudien im Ausland mit Steuergeldern, obwohl für den Steuerzahler weder Tierhaltung noch Güterabwägung einsehbar sind.
Der SNF (Schweizerischer Nationalfonds) unterstützt viele Projekte und ist in vielen Bereichen vorbildlich. So findet sich auf seiner öffentlich zugängigen Homepage jedes Projekt mit Forscher, Titel, oft Projektbeschreibung, Fördersumme. Bei diesen Fördersummen handelt es sich oft um sehr hohe Beträge. Die meisten Projekte mit Affen kosten beispielsweise mehrere hunderttausend Franken.
Somit ist dann das Interesse des Stimmbürgers ("Sollen Affenversuche erlaubt sein?") sowie des Steuerzahlers ("Sind diese Geldsummen gewünscht in Zeiten knapper Bildungsgelder?") mehr als berechtigt.
Umso erstaunlicher dann auch hier wieder die Grenzen der Transparenz: so wurden beispielsweise 113'000 SFr für einen Affenversuch bewilligt ("Choking under pressure"), der in Pittsburgh USA stattfand. In der Kurzbeschreibung wird wenig über die eigentlichen Versuche mitgeteilt und der Versuchszweck ist in unseren Augen sehr fraglich.
Eine Nachfrage beim Gesuchsteller selbst in Pittsburgh ergab lediglich die Auskunft, dass der Versuch unter amerikanischem Recht durchgeführt wird und wir zu keinerlei Information berechtigt seien.
Und dies, obwohl wir ihn finanzieren!
Erhalten wenigstens Forscher Einblick in bereits durchgeführte oder laufende Tierversuche anderer Forscher?
Nein! Nicht einmal Forscher erhalten Einblick, ob ein geplanter Tierversuch allenfalls schon von anderen Forschern gemacht wird.
Dabei wäre dies unabdingbar, um unnötige Doppelversuche zu verhindern, was das mindeste ist, was wir den Versuchstieren schulden! Die Forschung an sich wird behindert und verlangsamt.
Erkannte Fehlschläge oder Nebenwirkungen können unterschlagen werden durch Nicht-Publikation. Dies gefährdet das nächste Versuchstier und zwangsläufig eines Tages den ersten Menschen, bei dem man eine neue Methode testet. Somit:
Fehlende Studienregister gefährden Patienten
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH verlangt 'möglichst offenen Informationsaustausch zwischen den Forschenden, um die Anzahle Tierversuche so gering wie möglich zu halten' in ihrem Bericht zu Xenotransplantation 2024. Weiter schreibt sie 'Das Bestreben, Patente zu erwerben, hat jedoch gegenläufige Auswirkungen, da die Forschenden sich zugleich konkurrieren.'
Andere Länder sind viel weiter als die Schweiz.
Dass es auch anders geht zeigt das Beispiel Norwegen: hier hat jedermann Zugriff auf das Studienregister und erhält innert ca. 2 Wochen das gewünschte Dokument. Ohne Schwärzung, samt der Korrespondenz zwischen Tierversuchskommissionen und Forschern!
Im juristischen Standardwerk zu Tierversuchen ‘Güterabwägung im Tierversuchsbewilligungsverfahren’ schreibt die Juristin Dr. iur. Vanessa Gerritsen von 'Tier im Recht' zum Thema Transparenz:
"Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die gesellschaftlichen Vorteile des Zugangs zu allen relevanten Informationen nach dem Vorbild von Norwegen und Schweden die Vertraulichkeitsrechte von Forschern und kommerziellen Geldgebern deutlich überwiegen. Dennoch steht der Schutz persönlicher und monetärer Interessen Privater in der Schweiz aktuell über dem Unversehrtheitsbedürfnis der betroffenen Versuchstiere, und dies in eklatantem Widerspruch zur gesetzlichen Unerlässlichkeitsforderung in Bezug auf Tierversuche. Während mit Hinweis auf die dringende Notwendigkeit neuer Therapien selbst schwerbelastendeTierversuche ohne Weiteres genehmigt werden, ist die Geheimhaltung von Versuchsdaten, deren Offenlegung im Übrigen für eine schnellere und effizientere Forschung von eminenter Bedeutung sein könnte, allein zur Wahrung privater Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse Standard.
Den Wirtschaftsinteressen Einzelner kommt in der Schweiz damit faktisch Vorrang vor der Volksgesundheit und der Achtung der Tierwürde zu."
Transparenz bei Tierversuchen muss gelebt werden und nicht nur behauptet.
Dies schulden wir den Steuerzahlern, Stimmbürgern, den Versuchstieren, den Forschern, und letztlich vor allem den Patienten, welche bei nicht publizierten Nebenwirkungen im Tierversuch unnötig einem Risiko ausgesetzt sind.
Die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin fordern deshalb
- - Transparenz bei den Studienregistern von Tierversuchen für Forscher und Steuerzahler
- - Transparenz in den Tierversuchskommissionen
Lesen Sie auch unsere Seite Studienregister für Patientensicherheit.
Positive Entwicklungen
Es gibt aber auch positive Entwicklungen. So hält der Schweizerische Nationalfonds auf seiner Homepage fest:
'Mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung sollte möglichst gut öffentlich und gebührenfrei zugänglich sein. Der SNF hat sich diesem Ziel verpflichtet. Open Science ist der Überbegriff für alle Aktivitäten, die auf eine Öffnung der Wissenschaft hinarbeiten und einen Paradigmenwechsel beinhalten: Zum Beispiel Open Access to publications (freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen) und Open Data (freier Zugang zu Forschungsdaten) sowie der Übergang zu einer Dora-konformen Forschungsförderung.'
Hier eine aktuelle Studie zum Thema Transparenz:
Lüthi, N.; Rodriguez Perez, C.; Persson, K.; Elger, B.S.; Shaw, D.: Toward Transparency on Animal Experimentation in Switzerland: Seven Recommendations for the Provision of Public Information in Swiss Law. Animals 2024, 14, 2154. https://doi.org/10.3390/ani14152154
In dieser interdisziplinären Studie aus der Schweiz kommen die Autor*innen zum Schluss, dass die Behörden verpflichtet sind, Tierversuche, die im Namen der Öffentlichkeit durchgeführt wurden, offenzulegen. Sie fordern eine Gesetzesanpassung für mehr Transparenz mit 7 Punkten:
1. Offenlegung des Schicksals des Versuchstiers am Ende des Versuchs.
2. Herkunft der Forschungsgelder eines Versuchs.
3. Offenlegung der Güterabwägung durch die Forscher selbst und die Ethik-Komitees/Tierversuchskommissionen.
4. Offenlegung Anzahl gezüchteter und auch nicht verwendeter Tiere.
5. Schicksal der gezüchteten/nicht gebrauchten Tiere.
6. Belastung der Versuchstiere durch die Tierhaltung
7. Offenlegung der Finanzierung des Tierhaltungsbetriebs
Diese Angaben sollten der Öffentlichkeit in Form eines internetbasierten Studienregisters zur Verfügung gestellt werden, so wie es bei Studien im Humanbereich seit vielen Jahren selbstverständlich ist.
Eine auf diese Art verbesserte Transparenz würde die Standards im Tierversuchswesen verbessern, den Übergang zu tierversuchsfreien modernen Forschungsmethoden beschleunigen, aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Forschung fördern.